Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von SIECON für Datenrettungsleistungen

 

(Fassung 21.01.2020)

 

  1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung, einschließlich aller zukünftigen Leistungen die mit der ersten beauftragten Leistung (z.B. Analyseauftrag) in Zusammenhang stehen (z.B. Datenrettungsauftrag, Kauf Speichermedium), zwischen der SIECON IT Solutions OG, Sitz in Österreich, 4020 Linz, Kaisergasse 14a, nachfolgend „SIECON” genannt, und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Leistungsbeauftragung (Bestellung) gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt SIECON nicht an, es sei denn, dass SIECON ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

1.2. Sofern in diesen AGB von „Verbrauchern“ die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken bestellen. „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

1.3. Bei allen hier und auf der Website, in E-Mails, auf Infoblättern und sonstigen Medien oder durch Mitarbeiter oder Beauftragte von SIECON angegebenen Zeitspannen und Lieferzeiten für Dienstleistungen und Waren handelt es sich um Regelzeiten beim Standardablauf. Dies sind keine verbindlichen Zusagen und der Kunde kann keinerlei Rechtsanspruch daraus ableiten. Durch unvorhergesehene Ereignisse wie zum Beispiel verursacht durch Verzug der Zahlung, sonstigen Verzug oder Fehlinformationen vom Kunden oder von Dritten, technische Ausnahmesituationen oder Naturgewalten kann es zu Verzögerungen kommen auf die SIECON keinen Einfluss hat.

 

1.4. Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

 

  1. Vertragsgegenstand

SIECON bietet als Leistungen die Analyse von Datenträgern und in weiterer Folge gegebenenfalls die Wiederherstellung von Daten und den Verkauf von Speichermedien (kurz „Waren“) an.

 

  1. Vertragsabschluss

3.1. Analyseauftrag

Die telefonische Beauftragung und/oder die Übermittlung des Online-Sofortanalyseformulars durch den Kunden stellen eine Anfrage an SIECON zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Analyse eines oder mehrerer Datenträger(s) dar (originale/r Datenträger). Der Dienstleistungsvertrag kommt tatsächlich erst mit der von SIECON verfassten und an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung zustande (Annahme der Dienstleistungsanfrage).

 

3.2. Datenrettungsauftrag

Die nach erfolgter Analyse von SIECON übermittelten „Angebote zur Datenrettung“ (kurz „Angebote“) stellen Angebote auf Abschluss eines

Dienstleistungsvertrages im rechtlichen Sinne dar. Der darauf folgende Auftrag des Kunden zur Datenrettung laut einem dieser Angebote stellt die Annahme dieses Angebots auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages gemäß den Angebotsbedingungen von SIECON im rechtlichen Sinne dar.

 

3.3. Kauf Speichermedium, Leihdatenträger

3.3.1. Nach Abschluss des Datenrettungsprozesses bekommt der Kunde seine geretteten Daten standardmäßig auf einem Speichermedium

(Leihdatenträger) von SIECON leihweise zugesandt. Der Kunde hat die Möglichkeit den Leihdatenträger käuflich zu erwerben oder unter den Bedingungen lt. Pkt. 3.3.2. an SIECON zurückzusenden.

 

3.3.2. Der Leihdatenträger ist inklusive etwaigem Zubehör und Originalverpackung innerhalb von vierzehn -14- Tagen nach Erhalt auf Kosten des Kunden an SIECON zurückzusenden, andernfalls wird der Leihdatenträger dem Kunden in Rechnung gestellt. Ausschlaggebend für die zeitgerechte Rücksendung ist das Datum des Poststempels bzw. das nachweisliche Versanddatum.

 

3.3.3. Etwaiges vermisstes Zubehör, fehlende Originalverpackung oder Schäden am Leihdatenträger, die durch unsachgemäße Verwendung desselben und/oder unzureichende Verpackung während des Rücktransports entstehen, werden dem Kunden nach Eingang und Prüfung des Leihdatenträgers bei

SIECON in Rechnung gestellt.

 

  1. Stornierung Analyseauftrag

Wünscht der Kunde nach Versand der Auftragsbestätigung und vor Durchführung weiterer Bearbeitungsschritte durch SIECON eine Stornierung des erteilten Analyseauftrags, so hat der Kunde dies SIECON ausschließlich schriftlich per E-Mail an [email protected] mitzuteilen. In diesem Fall wird der Analyseauftrag kostenfrei storniert. Sobald weitere Bearbeitungsschritte durch SIECON durchgeführt worden sind (z.B. Beauftragung Logistikpartner), ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

 

  1. Gesetzliches Widerrufsrecht

5.1. Nachstehend erhalten Sie die gesetzlich erforderliche Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts. Bitte beachten Sie, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nur für Geschäfte zwischen SIECON und Verbrauchern gilt, nicht jedoch für Geschäfte zwischen SIECON und

Unternehmern.

 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

 

SIECON IT Solutions OG

Kaisergasse 14a

4020 Linz

Österreich

Tel.: +43 732 266 300

E-Mail: [email protected]

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte oder auf unserer Webseite zur Verfügung gestellte

Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe

Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie tragen die Kosten der Rücksendung aller originalen Datenträger und der gesamten zugehörigen Hardware und sonstigem Zubehör von SIECON zu

Ihnen und die Kosten der Rücksendung von erhaltenen Waren von Ihnen zu SIECON. Eine Wertminderung der erhaltenen Waren durch nicht sachgemäßen Umgang und über die vorgesehene Verwendung hinaus ist durch Sie zu ersetzen.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

5.2. Wenn auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen wurde,

 

(a) entfällt das Widerrufsrecht zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung der Dienstleistung,

 

(b) ist bei unvollständiger Erfüllung der Dienstleistung im Widerrufsfall ein anteiliges Entgelt für die erfolgte Dienstleistung zu bezahlen.

 

5.3. Ist Pkt. 5.2. Abs. (b) zutreffend und handelt es sich bei der Dienstleistung um einen Auftrag zur Datenrettung, so erhält der Verbraucher als anteiliges Entgelt 50 Prozent der geleisteten Datenrettungskosten laut Rechnung zurück, welche dem Verbraucher auf sein Konto gutgeschrieben werden.

 

  1. Kostenlose Abholung

Die Abholung des originalen Datenträgers (Datenträger des Kunden) an der Abholadresse durch einen von SIECON beauftragten Logistikpartner erfolgt ausschließlich für folgende Maximal-Paketgrößen kostenlos:

 

(a) Gültig für Festplatten, SSD, Speicherkarten, USB-Sticks, Smartphones, Tablets und Notebooks: Kostenlos sind Maximalaußenmaße des Pakets von 35 x 25 x 15 cm (Zentimeter) und ein Maximalgewicht von 2 kg (Kilogramm).

 

(b) Gültig für RAID-/ NAS-/ Server-Systeme: Kostenlos sind Maximalaußenmaße des Pakets von 30 x 40 x 50 cm (Zentimeter) und ein Maximalgewicht von 5 kg (Kilogramm).

 

Für Pakete, welche die angegebenen Maße überschreiten, wird ein Aufpreis von € 5,- brutto Pauschale und ggf. zusätzlich € 5,- brutto pro angefangenem weiteren Kilogramm verrechnet.

 

  1. Auftragsannahme Datenrettung, Abbruch, Beginn Datenrettungsprozess

7.1. Nach erfolgter Analyse des/der originalen Datenträger(s) wird der Kunde schriftlich per E-Mail informiert. Diese E-Mail enthält ein oder mehrere Angebote zur weiteren Datenrettung. Der Kunde hat SIECON schriftlich per E-Mail mitzuteilen, ob die Datenrettung erwünscht ist (Auftragsannahme) oder

lediglich der Analyseauftrag fertiggestellt werden soll (Abbruch).

7.2. Abbruch: Bei Abbruch durch den Kunden hat der Kunde in jedem Fall die zum Zeitpunkt der Bestellung während des Bestellvorgangs aufgeführten Kosten zu entrichten (evtl. Sonderaktionen ausgenommen), bei Auftragsannahme zur Datenrettung entfallen die Analysekosten.

7.3. Beginn Datenrettungsprozess: Nach Auftragsannahme zur Datenrettung durch den Kunden erhält dieser umgehend die Rechnung über die gesamten Datenrettungskosten laut akzeptiertem Angebot zur Begleichung. Im Regelfall beginnt SIECON erst unverzüglich nach Zahlungseingang mit dem Datenrettungsprozess.

 

  1. Pflichten des Kunden

8.1. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Datenrettung ist der Kunde verpflichtet, bereits bei der Anfrage an SIECON zum Abschluss eines

Dienstleistungsvertrages über die Analyse (vgl. Pkt. 3.1.) schriftlich per Online Analyseformular oder per E-Mail möglichst genaue Angaben über die verlorenen Daten zu machen. Für die Datenrettung am optimalsten ist hierfür die Angabe von vollständigen Dateipfaden inklusive Partition, Ordnername, ggf. Unterordner, Dateiname, Dateityp und Größe der Datei. Sollte der Kunde diese Angaben nicht oder nur unvollständig machen können, so ist er verpflichtet zumindest Angaben über fehlende Dateitypen und die Anzahl der fehlenden Dateien zu machen.

 

8.2. Die Aufforderung an SIECON „alle Dateien“ auf dem originalen Datenträger zu retten oder sinngemäß ähnliche Formulierungen, werden nicht akzeptiert.

 

8.3. Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben, die nicht den vollständigen Dateipfad wie beschrieben beinhalten, hat der Kunde kein Recht im Nachhinein Ansprüche über fehlende Dateien zu stellen, und SIECON behält sich das Recht vor die Datenrettung als erfolgreich einzustufen.

 

8.4. Richtige Angabe zu den Personalien bzw. Wohnadresse oder Wohnort sind Voraussetzung um den Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen – bei Falschangaben bzw. mutwillige Täuschung behaltet sich SIECON vor rechtliche Schritte einzuleiten.

 

  1. Dateiliste

Im Zuge der Datenrettung bekommt der Kunde eine Dateiliste (auch „Fileliste“) zur Überprüfung der rettbaren Daten übermittelt. Diese hat der Kunde innerhalb einer Frist von zehn -10- Tagen ab Übermittlung schriftlich zu akzeptieren oder abzulehnen. Nach Verstreichen dieser Frist und wenn der Kunde nicht schriftlich abgelehnt hat, gilt die Dateiliste automatisch als angenommen. Die Annahme der Dateiliste ist die ausdrückliche Bestätigung des Kunden, dass die Datenrettung mit den in der Dateiliste aufgeführten Dateien vollständig ist. Eine Beanstandung fehlender, nicht in der Dateiliste enthaltener Dateien ist danach ausgeschlossen. Lehnt der Kunde die Dateiliste innerhalb der angegebenen Frist schriftlich ab, übernimmt SIECON 50 Prozent der geleisteten Datenrettungskosten laut Rechnung, welche dem Kunden auf sein Konto gutgeschrieben werden.

 

  1. nicht rettbar Daten

Sollten sich die verlorenen Daten trotz des positiven Ergebnisses der Analyse und trotz eingehender Bemühungen seitens SIECON im Zuge der Datenwiederherstellung als nicht rettbar herausstellen, übernimmt SIECON 50 Prozent der geleisteten Datenrettungskosten laut Rechnung, welche dem Kunden auf sein Konto gutgeschrieben werden.

 

  1. Leistung Datenrettungsauftrag, erfolgreiche Datenrettung

Bei Einstufung einer Datenrettung als erfolgreich durch SIECON und Übermittlung der geretteten Daten an den Kunden gilt die Leistung

des Datenrettungsauftrages als vollständig erbracht und der Kunde hat die vollen Kosten der Datenrettung laut Auftrag zu tragen.

Eine Datenrettung gilt dann als „erfolgreich“, wenn mindestens einer der folgenden Pkt. (a)-(e) erfüllt ist, also wenn

 

(a) mehr als achtzig -80- Prozent des ursprünglichen Datenbestandes wiederhergestellt wurden, wobei mit „ursprünglich“ unmittelbar vor dem Datenverlust gemeint ist,

 

(b) die Fileliste (auch „Dateiliste“) durch den Kunden schriftlich per E-Mail bestätigt bzw. akzeptiert wurde,

 

(c) der gerettete Datenbestand nach einer TeamViewer-Sitzung mit einem unserer Mitarbeiter durch den Kunden schriftlich per E-Mail bestätigt bzw. akzeptiert wurde,

 

(d) sämtliche bei Beauftragung der Analyse im Formular unter „[…].Datenträger“ und hier unter „Welche Daten sind Ihnen besonders wichtig?“ angegebenen Dateien vollständig wiederhergestellt wurden,

 

(e) SIECON durch Verschulden des Kunden oder Verschulden Dritter (z.B. Verschweigen wichtiger Informationen) keine Fileliste zur Überprüfung der

rettbaren Daten durch den Kunden erstellen kann. Korrupte Datenbestände haben keinen Einfluss auf die Einstufung einer Datenrettung als erfolgreich oder nicht, d.h. bei Wiederherstellung der Daten lt. Pkt. 11. Abs. (a)-(e) gilt die Datenrettung in jedem Fall als erfolgreich, selbst wenn die geretteten Daten korrupt sind.

 

  1. Rückversand von originalen Datenträgern

Sollte der Rückversand des/der originalen Datenträger(s) erwünscht sein, ist dies SIECON binnen zehn -10- Tagen nach Rechnungslegung mitzuteilen. Bei einem eventuellen Retourversand des/der originalen Datenträger(s) an den Kunden ist eine Retourversandpauschale (Handling Labortechniker, Verpackung und Retourversand) seitens des Kunden zu entrichten. Die aktuellen Retourversandkosten finden Sie auf unserer Webseite. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Rückversand des originalen Datenträgers bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen kann und dies keinen Grund zur Beanstandung darstellt.

 

  1. Beanstandungen, Beschwerden

SIECON ist bemüht, alle Aufträge zu vollster Kundenzufriedenheit durchzuführen. Sollte der Kunde dennoch Grund zur Beanstandung haben, hat er die Möglichkeit, eine Beschwerde schriftlich per E-Mail an [email protected] zu richten und ein Mitarbeiter von SIECON wird sich schnellstmöglich mit dem Kunden in Verbindung setzen.

 

  1. Rücktrittsrecht

SIECON ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen von einem Auftrag jederzeit zurückzutreten. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall – soweit nicht bereits geleistete Teilarbeiten alleine verwendbar sind –  zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden nur zu, sofern diese auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von SIECON zurückzuführen sind oder auf einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit beruhen.

 

  1. Preise

15.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Auftrag angeführten Preise. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Unternehmern im Sinne des §14 BGB gegenüber behält sich SIECON jederzeit Preisänderungen vor.

15.2. Gutscheincodes, (Sonder-)Rabatte oder sonstige Ermäßigungen werden ausschließlich bei erteiltem Datenrettungsauftrag gutgeschrieben und

können nicht auf die Kosten der Analyse angerechnet werden. Weiters müssen Gutscheincodes bevor Auftragserteilung an uns übermittelt bzw. erwähnt werden um diese bei der Angebotslegung zu berücksichtigen.

15.3. Sollten während der Bearbeitung des Auftrages Umstände bekannt werden, die SIECON die weitere Bearbeitung des Auftrages zu dem vereinbarten Preis nicht zumutbar machen, ist SIECON auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung zu verlangen. Sollte dem Kunden diese Preiserhöhung nicht zumutbar sein, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde in diesem Fall vom Vertrag zurück, so hat er SIECON die bereits erbrachten Leistungen entsprechend der zuvor getroffenen Preisabrede und entsprechend dem Bearbeitungsstand zu vergüten. Die weiteren Folgen des Rücktritts richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

15.4. Bestpreisgarantie

15.4.1. SIECON ist bemüht dem Kunden eine günstige Datenrettung anzubieten. Sollte dem Kunden ein günstigeres Datenrettungsangebot von einer namhaften Datenrettungsfirma vorliegen, welches vergleichbare Leistungen beinhaltet, bekommt der Kunden gegen Vorlage dieses Angebots die Datenrettung bei SIECON zum selben Preis.

15.4.2. Die Bestpreisgarantie gilt nur bei Konkurrenzangeboten von namhaften Datenrettungsfirmen in Deutschland. Das Konkurrenzangebot darf dabei maximal vierzehn -14- Tage älter als das Angebot von SIECON sein. Für die Berechnung gelten das Datum der Ausstellung des Konkurrenzangebots sowie das Ausstelldatum des Angebots von SIECON. Als namhafte Datenrettungsfirmen gelten die deutschen Niederlassungen von: Kroll Ontrack, Kuert, Stellar Datenrettung, DEC IT-Service, WalRos Datenrettung Austria, Attingo.

15.4.3. SIECON behält sich vor, Angebote von anderen als den genannten Datenrettungsfirmen zur Geltendmachung der Bestpreisgarantie zu akzeptieren oder abzulehnen. Des Weiteren behält sich SIECON vor, einzelne oder alle hier genannten Datenrettungsfirmen zu einem späteren Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Bestpreisgarantie auszuschließen.

 

  1. Fälligkeit und Zahlung, Verzug

16.1. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag bei Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Begünstigter: SIECON IT Solutions OG

Kreditinstitut: Raiffeisenkasse Niederösterreich – Fil.Haidershofen

IBAN: IBAN AT61 3227 8000 0040 3055

 

16.2. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist SIECON berechtigt, bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ist SIECON berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls SIECON ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist SIECON berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Ersatz aller Inkasso Betreibungskosten für den Verzugsfall wird mit dem Schuldner vereinbart.

16.3. Darüber hinaus ist SIECON bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit demselben Kunden nach schriftlicher Mitteilung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Zahlung den Rücktritt von weiteren bestehenden Dienstleistungsverträgen zu erklären. Eventuell bestehende Schadenersatzansprüche von SIECON gegen den Kunden bleiben vom Rücktritt unberührt.

 

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von SIECON unbestritten sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Datenschutz, Verfügungsbefugnis

18.1. Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung, dass er zur Verfügung über den/die übergebenen Datenträger und der dort gespeicherten Daten berechtigt ist. Er erklärt außerdem sein Einverständnis, dass SIECON die zur Verfügung gestellten Daten und Informationen im Rahmen des Auftrages zur Wiederherstellung speichern und bearbeiten darf.

18.2. SIECON verpflichtet sich, die bekannt gewordenen Daten ohne Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben und absolut vertraulich zu behandeln.

Davon ausgenommen sind beauftragte Subunternehmer in nicht EU Ländern, die jedoch an die europäische DSGVO vertraglich gebunden sind und für die Auftragsabwicklung notwendig sind.

18.3. Durch technische und organisatorischen Maßnahmen stellt SIECON sicher, dass kein unbeteiligter Dritter Zugang zu Daten oder Informationen erhält.

18.4. Die geretteten Daten werden auf einem Ersatz-Datenträger oder per gesichertem Download-Link verschlüsselt übergeben. Das von SIECON erstellte Passwort zur Entschlüsselung erhält ausschl. der Kunde.

18.5. SIECON bewahrt nach der Analyse lt. Pkt. 3.1. oder nach der Datenrettung lt. Pkt. 3.2. die übermittelten Daten und Speichermedien für 30 Kalendertage kostenlos auf. Der Kunde kann von SIECON eine kostenpflichtige Rücksendung des Speichermediums schriftlich anfordern lt. Pkt. 12. Nach Ablauf der Frist werden die Daten sowie die Speichermedien ordnungsgemäß gelöscht und entsorgt und sind nicht mehr in den Systemen der SIECON gespeichert. Ausgenommen davon sind Daten, für die es gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt.

18.6. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so ist SIECON bei einer Verwendung des Logos des Unternehmers schad- und klaglos zu halten,

solange der Unternehmer SIECON nicht ausdrücklich darüber informiert, dass er die Verwendung ausdrücklich untersagt.

18.7. Um den Service stets zu verbessern, werden Telefonate aufgezeichnet. Wünscht der Kunde das nicht, so kann er das jeweils zu Beginn des Telefonates bekanntgeben, somit werden dann die Gespräche nicht aufgezeichnet.

 

18.8. SIECON nimmt Datenschutz ernst. Bei SIECON haben sich Mitarbeiter und Subunternehmer zur Einhaltung von strengen Datenschutzrichtlinien verpflichtet. Kunden und Interessenten haben bei personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Datenübertragung, Löschung und Widerruf. Die Bearbeitung beansprucht höchstens einen Monat. Bei exzessiver Beantragung oder offenkundig unbegründeter Anfrage ergreift SIECON Gebrauch von dem Recht ein angemessenes Entgelt zu verlangen. Richten Sie Anfragen bitte direkt an: [email protected]. Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage eine Kopie Ihres Lichtbildausweises zur Identifikation benötigen.

 

19.Lieferung

19.1. SIECON ist bemüht, vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung durch den Lieferanten an SIECON, die genannten Liefertermine einzuhalten. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware das Werk oder das Lager zum Liefertermin verlassen hat oder Versandbereitschaft angezeigt wurde.19.2. Verzögert sich eine Lieferung um mehr als drei Wochen über den zugesagten Liefertermin hinaus, kann der Kunde SIECON schriftlich eine Nachfristvon drei Wochen setzen. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern die Ware noch nicht versendet wurdeoder Versandbereitschaft angezeigt wurde. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass infolge höherer Gewalt, infolge von Streiks oderAussperrungen, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von höherer Gewalt, unverschuldeter Betriebsstörungen oder unverschuldeter Nichtbelieferung durchden Vorlieferanten sowie sonstiger von SIECON nicht zu vertretender Ereignisse Liefertermine nicht eingehalten werden können, verlängern sich dieLieferfristen entsprechend um bis zu vier Monate. Ist die verlängerte Lieferfrist abgelaufen oder die Leistung SIECON unmöglich geworden, sind SIECON sowie der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.19.3. Darüber hinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu, sofern nicht ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens SIECON vorliegt.19.4. SIECON ist in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. In diesem Fall gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

 

20.Transport, Verlust und Beschädigung auf dem Transportweg

20.1. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, erteilt der Kunde den ausdrücklichen Auftrag, dass der erforderliche Transport des/der originalen Datenträger(s) vom Kunden zu SIECON, der eventuelle Rückversand des-/derselben und der Transport des Leihdatenträgers von SIECON zum Kunden durch ein externes Transportunternehmen (Post, DHL, DPD, TNT, UPS o. Ä.) erfolgen. Der Transport des/der originalen Datenträger(s) vom Kunden zu SIECON und der Transport des Leihdatenträgers von SIECON zum Kunden erfolgt dabei auf Kosten von SIECON.20.2. Die Auswahl des Transportunternehmens für die genannten Transporte obliegt SIECON. Die Haftung von SIECON beschränkt sich bezüglich der Auswahl des geeigneten Transportunternehmens auf ein etwaiges Auswahlverschulden wegen grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.20.3. Da der Versand auf Wunsch des Kunden erfolgt, geht das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung von Datenträgern und Daten zum Zeitpunktder Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Der Kunde hat den Datenträger in geeigneter Weise gegen Beschädigungen auf demTransportweg zu verpacken. Der Kunde hat hierzu die Möglichkeit, sich über das Onlineangebot von SIECON über geeignete Verpackungsvarianten zuinformieren.20.4. SIECON behält sich das Recht vor, entstandene Mehrkosten für den Transport des/der originalen Datenträger(s) vom Kunden zu SIECON bei einer zu großenoder zu schweren Verpackung beim Kunden geltend zu machen.

 

21.Eigentumsvorbehalt

Sämtliche erstellten Werke und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SIECON.

 

22.Haftung

22.1. SIECON haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei Verletzungwesentlicher Vertragspflichten. Eine weitergehende Haftung von SIECON ist ausgeschlossen.22.2. Eine Haftung für Schäden oder Folgeschäden (insbesondere von Hardware und Daten), die direkt oder indirekt durch die Analyse oderDatenrettung entstehen, wird von SIECON nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Die Arbeiten für die Diagnose sowie Datenrettung beinhalten das Risiko der Zerstörung und/oder Veränderung noch vorhandener Daten sowie des/der Datenträger(s). Es wird ausdrücklich festgehalten, dass derartigeSchäden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eintreten können. Das Risiko für solche Schäden trägt der Kunde.22.3. SIECON ist zum Zwecke der Datenrettung auch berechtigt den Datenträger an Dritte (Subunternehmer) weiterzugeben. SIECON haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Dritten. Die Haftung beschränkt sich hierbei auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Gegenzug tritt SIECON die potentiellen Schadenersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden hiermit ab.22.4. SIECON schuldet im Rahmen des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages nicht den Erfolg einer tatsächlichen Wiederherstellung der Daten. SIECON kanninsbesondere keine verbindliche Zusage über die tatsächliche Dauer der Analyse und der Datenrettung geben oder darüber, ob Daten tatsächlich wiederhergestellt werden können. Aussagen von SIECON zur Dauer sind unverbindlich und begründen keine Rechtspflicht zur Einhaltung eines Liefertermins. Es handelt sich bei einer Datenrettungsdienstleistung um hochtechnologische, komplexe Verfahren, bei welchen die genaue Dauer lediglich abzuschätzenist. Ergänzend gelten die Regelungen unter Pkt. 8 (Pflichten des Kunden).22.5. SIECON übernimmt keinerlei Haftung für Hardware (wie Notebooks, externe Gehäuse o. Ä.) und sonstiges Zubehör (wie Kabel, Netzteile o. Ä.),welche(s) vom Kunden zusammen mit dem/den Datenträger(n) übermittelt wird/werden.

22.2 Haftungsausschluss für Dateiintegrität und Restore nach Datenrettung

Die Firma Siecon haftet nicht für den Inhalt oder die Qualität einer Datei, wenn diese bereits vor Beginn des Datenrettungsprozesses beschädigt war. Unser Filelisten-Programm bezieht sich auf die Header-Dateien und überprüft die Kopfzeilen jeder Datei, um ihre Integrität festzustellen. Nach der Lieferung der Daten kann die Firma Siecon nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da wir als Datenrettungsdienstleister nicht nachvollziehen können, ob die Datei vor der Durchführung der Datenrettung beschädigt war.

Zudem übernimmt die Firma Siecon keine Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Restore der geretteten Daten nach abgeschlossener Datenrettung. Jegliche Probleme, die im Zusammenhang mit dem Restore-Prozess auftreten, liegen in der Verantwortung des Kunden oder des von ihm beauftragten Fachpersonals

22.3 Haftungsausschluss für Backup-Dateien von Drittanbietern

Die Firma Siecon weist darauf hin, dass Backup-Dateien von verschiedenen Drittanbietern wie Veeam, Acronis usw. bereits im Vorhinein beschädigt sein können. Auch nach einer erfolgreichen Wiederherstellung und Übermittlung dieser Daten könnte ein Restore in die vorhandene IT-Infrastruktur des jeweiligen Kunden fehlschlagen.

In solchen Fällen übernimmt die Firma Siecon keine Haftung, da sie weder für die Einrichtung der lokalen Infrastruktur verantwortlich ist noch garantieren kann, dass adäquates Fachpersonal für den Restore vor Ort verfügbar ist.

23.Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit Aushändigung des Werkes oder des Produktes an den Kunden. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB wird die Gewährleistung ausgeschlossen. 24.GerichtsstandGegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt als Gerichtsstand 4020 Linz, Österreich als vereinbart. 25.Anwendbares RechtEs gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 26.Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht wirksam mit einbezogen worden sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

24.Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur eingeschränkt Gültigkeit haben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.

 

  1. Rechte an geistigem Eigentum

Ihre Geräte und Daten bleiben jederzeit Ihr Eigentum, und wir haben keine Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte an ihnen (mit Ausnahme des Rechts auf Besitz und Nutzung Ihrer Geräte und Daten zur Erbringung der Dienstleistungen). Wir behalten uns alle Eigentums-, Nutzungs- und sonstigen Rechte an der Bereitstellung der Dienstleistungen vor, einschließlich aller Verbesserungen oder Erweiterungen der Dienstleistungen.